Ankauf Mischschrott

Ankauf Mischschrott
Blei Ankauf Preise pro kg: Schrottpreise aktuell vom 13. März 2026

Altrohr, Felge oder Rad
sind zu entsorgen adäquat.
Doch um die Sorten Schrott zu trennen,
muss man sich auch etwas auskennen.
Das kostet Zeit und Zeit ist Geld!
Bevor es dich zu lang aufhält,

Aktuell keine Ankaufspreise vorhanden!

Ankauf Schrott Berlin

Es gibt unzählige Sorten von Schrott – „Mischschrott“ ist wohl die Geläufigste, da dem Kunden hierbei die komplizierte und zeitraubende Sortierung der einzelnen Sorten erspart bleibt. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, handelt es sich um gemischten Schrott. Hier landet alles nur Denkbare… beispielsweise Fahrräder, Wäscheständer, Rohre, Bleche, Armaturen, Heizkörper etc. etc. Jeder hat irgendwo Schrott und jeder muss ihn irgendwann entsorgen. Wer sich die Sortierei ersparen möchte, der tut gut daran seinen gesammelten Schrott einfach als Mischschrott abzugeben. Wir kaufen Ihren Mischschrott zu Höchstpreisen – Ankauf Schrott Berlin.
Elektrogeräte

Waschmaschinen / Herde / Spülmaschinen (weiße Ware)

Annahmebedingungen für Elektro-Großgeräte

Folgende Geräte können wir nicht annehmen:

  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Klimaanlagen

Guss-Schrott / Handelsguss

Annahmebedingungen für Guss

  • Handelsguss unzerkleinert
  • frei von Öl, Fett und Teer-Anhaftungen

Brennerschrott / Sorte 3 / Kern-Schrott

Annahmebedingungen für Stahlschrott Sorte 3

z.B. Stahlträger, Rohre oder Bleche ab 6mm Wandstärke

  • Der Schrott muss eine Wandstärke von mindestens 6mm haben.
  • Der Schrott darf nicht größer als 150x50x50 cm sein.
  • Der Schrott darf keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Bremsscheiben PKW / LKW / Motorrad

Annahmebedingungen für Bremsscheiben

  • ohne Aluminium-Kern!
  • frei von Öl, Fett oder anderen Anhaftungen

Mischschrott Schwer / Leichter Scherenschrott

Annahmebedingungen für Mischschrott

z.B. Rohre, Bleche, Stahlfelgen, Rohre etc.

  • Nur leichte anhaftungen!
  • Keine Elektrogeräte. Diese gehören in den Elektro-Schrott!
  • Frei von gefährlichen Stoffen sein (z.B. Öl, Asbest, Teer etc.) und groben Anhaftungen
  • Keine geschlossenen Behältnisse (z.B. Spraydosen, Boiler)

 

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